Der Güterstand beschreibt, wie Vermögensgegenstände in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft verteilt werden. Es wird die Frage beantwortet, ob die Vermögensgegenstände einzeln oder gemeinsam berechnet werden. Zusätzlich gibt der Güterstand Auskunft, wie bei einer Trennung der Partner das gemeinsame Vermögen und die erzielten Zuwächse untereinander verteilt werden. Grundsätzlich kann jeder Person selbst über das eigene Vermögen entscheiden. Die Person kann eigenständig Geschäfte machen und mögliche Vermögenszuwächse für sich beanspruchen. In Deutschland stehen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verschiedene Möglichkeiten der Güterstände innerhalb einer Ehe oder Lebensgemeinschaft zur Auswahl.

Die Möglichkeiten der Güterstände sind

  • Zugewinngemeinschaft (§ 1363 bis 1390 BGB)
  • Gütertrennung (§ 1414 BGB)
  • Gütergemeinschaft (§ 1415 bis 1518 BGB)

Eine Besonderheit ist die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft (§ 1519 BGB). Dieser besondere Güterstand berücksichtigt sowohl deutsche als auch französische Besonderheiten. Diese Art des Güterstandes wurde erst 2013 ins BGB aufgenommen. Der Bundesgerichtshof bietet für diesen Güterstand eine Erläuterung an.

Güterstand Ehe

Die Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft können die Wahl des Güterstandes frei wählen. Wird keine besondere Regelung getroffen, so wird der gesetzliche Güterstand automatisch ausgewählt. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe oder Lebensgemeinschaft können sich die Partner zu jeder Zeit für einen anderen Güterstand entscheiden.

Bevor in einen anderen Güterstand gewechselt wird, sollte jedoch deren Vor- und Nachteile abgewogen werden. Bei einem Wechsel des Güterstands wird dazu geraten, einen Notar aufzusuchen. Ein Notar kann beratend tätig sein und daraufhin einen Ehevertrag aufsetzen. In einem Ehevertrag können alle wichtigen Aspekte der Erbfolge und der Vermögensverteilung geregelt werden. In unserem Artikel zum Ehevertrag finden Sie ein Muster, wie ein solcher Ehevertrag aussehen könnte.

Güterstand

Gesetzlicher Güterstand

Wird eine Ehe geschlossen und vorher kein Ehevertrag aufgesetzt, so ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand. Der Gedanke ist, dass beide Partner gemeinsam zum Vermögensaufbau beitragen. Hierbei ist unabhängig, wie viel Vermögen der jeweilige Partner in die Ehe mitbringt.

Während der Ehe wird ein sogenannter Zugewinn erwirtschaftet. Dieser Zugewinn wird bei einer möglichen Trennung der Ehe aufgeteilt. Der Zugewinn stellt das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen dar. Eigenes Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, wird in einer Zugewinngemeinschaft nicht beachtet.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Bei einer Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögenswerte während einer Ehe getrennt. Beide Ehepartner können frei über das eigene Vermögen verfügen. Allerdings wird für gewisse Geschäfte (z.B. das Vermögen im Ganzen) die Zustimmung des anderen Ehepartners benötigt. Bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners findet ein Zugewinnausgleich statt. Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen der Partner wird miteinander verglichen. Die Differenz zwischen den eingebrachten Vermögenswerten der Partner wird halbiert. Diese Hälfte steht demjenigen zu, der weniger Vermögen erwirtschaftet hat. Geerbtes oder geschenktes Vermögen, das ein Ehepartner erhält, wird hierbei nicht betrachtet.

Was bedeutet Gütertrennung?

Beim Güterstand der Gütertrennung bleiben die Vermögenswerte während und nach einer Ehe strikt voneinander getrennt. Es findet bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners kein Ausgleich von in der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten statt. Die Ehepartner können eigenständig über das eigene Vermögen verfügen und benötigen auch keine Zustimmung des anderen Ehepartners. Für diesen Güterstand ist ein Ehevertrag notwendig. Ein Besuch bei einem Notar ist somit notwendig.

Was bedeutet Gütergemeinschaft?

Bei einer Gütergemeinschaft werden alle in der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte als gemeinsames Vermögen gezählt. Bei einer möglichen Scheidung der Ehe kann dies zu Schwierigkeiten der Vermögensaufteilung kommen. Es kann schwer werden, da es bis zu fünf unterschiedliche Situation gibt, die Vermögenswerte zu berechnen. Auch ist die Haftung in einer Gütergemeinschaft speziell. Ein Ehepartner haftet voll für den anderen. Verantwortet ein Ehepartner, der nicht versichert ist, einen Unfall, so haftet der andere Ehepartner ebenfalls. Ein weiteres Beispiel kann sein, dass die Eltern von einem Ehepartner Unterhalt verlangen. Hat der eine Partner jedoch nicht genug Vermögen, wird der andere in die Unterhaltspflicht genommen. Der andere Ehepartner haftet somit auch für die Unterhaltsforderungen. Diese Art des Güterstandes kommt in Deutschland am seltensten vor.

Welchen Güterstand hat man nach der Heirat?

Nach einer Heirat oder dem Eintrag einer Lebenspartnerschaft ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft der übliche Güterstand. Sollte im Vorfeld zu einer Ehe in einem Ehevertrag ein anderer Güterstand von den Ehepartnern festgehalten worden sein, ist der geregelte Güterstand entscheidend. Wenn die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft gewählt werden möchte, ist daher ein Besuch eines Notars notwendig. Ein Ehevertrag wird aufgesetzt und regelt den, von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abweichenden, Güterstand.

In anderen Ländern gibt es im Vergleich zu Deutschland andere gesetzliche Regelungen des Güterstands. In Österreich ist die Gütertrennung der gesetzliche Güterstand. Ähnlich wie in Deutschland ist es in der Schweiz. Dort haben die Partner nach einer Heirat getrennte Vermögen und es gilt gesetzlich eine Errungenschaftsbeteiligung. Die Errungenschaftsbeteiligung ist ähnlich wie eine Zugewinngemeinschaft in Deutschland. In den USA wird in den Bundesstaaten der gesetzliche Güterstand unterschiedlich geregelt. Die Türkei orientiert sich beim gesetzlichen Güterstand an der Schweiz.

Welche Güterstände gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es vier unterschiedliche Güterstände in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Sie sind alle im BGB geregelt. Es gibt die Güterstände Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Sonderform der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute oder Lebenspartner können sich die Wahl des Güterstandes frei aussuchen. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn ein abweichender Güterstand gewählt werden möchte, dann wird dies in einem Ehevertrag von einem Notar festgehalten.

Wann endet der Güterstand?

Der Güterstand endet entweder mit dem Tod eines Partners oder einer Scheidung der Ehe. Während einer Ehe und vor dem Tod eines Partners kann der Güterstand gewechselt werden. Dies kann umgangssprachlich auch als Ende für einen gewählten vorherigen Güterstand gesehen werden. Offiziell ist dies jedoch als Wechsel zu sehen und nicht als Ende.

Was gebe ich bei Güterstand an?

In Formularen und öffentlichen Dokumenten wird teilweise nach dem Güterstand oder Familienstand einer Person gefragt.

Wenn eine Person noch nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, dann wird sie als ledige Person bezeichnet. Sie gibt als Güterstand bzw. Familienstand “ledig” an.

Ist eine Person verheiratet oder lebt sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so gibt sie in dem Dokument “verheiratet” an. Zusätzlich wird meist die Information benötigt, ob es sich um eine Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft handelt.

Sollte die Ehe nicht mehr bestehen und rechtlich geschieden worden sein, dann ist im Dokument “geschieden” oder “ledig” einzutragen. Dies wird unterschiedlich gehandhabt.

Ähnlich verhält es sich, wenn der Partner oder die Partnerin der Ehe bereits verstorben ist. Dann wird im Dokument “verwitwet” eingetragen.

Inzwischen wird die Frage des Güterstands oder Familienstands nur noch bei Erbfällen oder notariellen Dokumenten zu beantworten sein. Früher ist diese Frage teilweise bei Bewerbungsverfahren gestellt worden. Da dies als diskriminierend bewertet wurde, ist die Frage des Güterstandes inzwischen fast ausschließlich bei notariellen Dokumenten zu finden.

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