Das Berliner Testament ist eine besondere Form eines Testaments von zwei Eheleuten. Es wird vor allem von Eheleuten aufgesetzt, die gemeinsame Kinder haben. In einem Berliner Testament wird die Erbfolge festgelegt.
Übersicht
Zum Berliner Testament
Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, für den Fall des Todes eines Partners. Der verbleibende Partner erbt nach dem Tod den kompletten Nachlass. Weiterhin bestimmen die Eheleute Dritte Personen zu Schlusserben, wenn beide Partner sterben. Diese dritten Personen sind meistens die Kinder des Paares. Die Kinder sind im Berliner Testament die Schlusserben.
Im Text des Testaments muss ausdrücklich und klar geschrieben sein, dass der überlebende Ehepartner im Erbfall der Alleinerbe des Vermögens ist. Wenn eine solche ausdrückliche Erbeinsetzung fehlt, kann im Zweifel die gesetzliche Erbfolge gelten. Die Formulierung “nach unserem Tod” ist als Andeutung unzureichend, um den länger lebenden Ehepartner als Alleinerben einzusetzen. Ebenfalls reicht es nicht aus, dass sich die Eheleute gegenseitig bei der Erbreihenfolge bedenken. Dies lässt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München aus 2019 nicht den Schluss zu, dass der länger lebende Partner der Alleinerbe werden soll.
Eine weitere Hürde im Berliner Testament ist die Definition der Schlusserben. Wenn gemeinsame Abkömmlinge als Schlusserben eingesetzt werden, dann müssen auch die Enkel des Ehepaares gemeint sein. Im Testament ist ein entsprechender Textabschnitt aufzunehmen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dies in einem Urteil von 2019 festgestellt.
Berliner Testament Pflichtteil
Bei einem Berliner Testament gehen Kinder im ersten Erbfall (Tod eines Elternteils) leer aus. In diesem Fall sollten sie darauf vertrauen, dass sie im zweiten Erbfall (Tod des zweiten Elternteils) ausreichend berücksichtigt werden. Wenn Kinder dies nicht hinnehmen, dann drohen Pflichtteilsansprüche der Kinder. Mit einer Pflichtteilsstrafklausel können diese Probleme gemindert, aber nicht komplett ausgeschaltet werden.
In Pflichtteilsstrafklauseln können den Kindern Konsequenzen angedroht werden, wenn diese ihren Pflichtteil gegenüber dem noch lebenden Elternteil einfordern. Eine mögliche Konsequenz kann eine automatische Enterbung im zweiten Erbfall sein. Auch kann dem noch lebenden Elternteil die Möglichkeit eingeräumt werden, das Testament zu Ungunsten des fordernden Kindes umzugestalten. Mit einer Pflichtteilsstrafklausel soll es für Kinder attraktiver werden auf das Kompletterbe zu warten. Eine flexible Pflichtteilsstrafklausel im Ermessen des länger lebenden Elternteils ist die zweckmäßigste Wahl. Zum Beispiel kann aufgenommen werden, dass im Einvernehmen mit dem länger lebenden Elternteil ein Pflichtteil eingefordert werden kann. Dies kann ggf. steuerliche Vorteile für die erbenden Kinder bringen.
Vor- und Nachteile Berliner Testament
Vorteile | Nachteile |
Überlebender Ehegatte ist Alleinerbe | Steuerlicher Nachteil für Schlusserben |
Vorhandene Immobilien gehen in den Besitz des Ehegatten über, der/die darin leben kann | Erben können Freibetrag von 400.000 Euro nicht ausnutzen |
Berliner Testament Inhalt
Die mindestens notwendigen Inhalte eines Berliner Testaments sind:
- Information, dass es sich bei dem Dokument um ein “Testament” oder „Letzten Willen” handelt
- Vollständige Namen der Ehepartner
- Ort und Datum des Dokuments
- Die Beschreibung über Alleinerbe und Schlusserben
Berliner Testament bei Hausbesitz
Bei Immobilienbesitz eines Ehepaares kann ein Berliner Testament die Eigentumsverhältnisse der Immobilie nach dem Tod eines Partners klar regeln. Im Berliner Testament wird der länger lebende Ehepartner der alleinige Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien. Grundsätzlich hätten die gemeinsamen Kinder Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil. Um eine Veräußerung der Immobilien zur Befriedigung der Erbansprüche zu verhindern, werden Berliner Testamente mit einer oben beschriebenen Klausel versehen. Die Immobilie kann beispielsweise vom länger lebenden Ehepartner weiter bewohnt werden. Nach dessen Tod würde diese entsprechend den Regelungen im Berliner Testament an die Kinder vermacht werden.
Berliner Testament Muster & PDF
Nachfolgend finden Sie ein kürzeres und ein umfangreicheres Muster für ein Berliner Testament. Es wird dazu geraten, sich aufgrund der zahlreichen rechtlichen Möglichkeiten in einem Berliner Testament fachliche Unterstützung von einem Notar zu holen.
Kurzes Beispiel:
Wir, die Eheleute [Vorname Nachname Person 1], geboren am [Datum] in [Ortsname], und [Vorname Nachname Person 2], geboren am [Datum] in [Ortsname], derzeit wohnhaft in [Adresse], setzen uns hiermit gegenseitig als Vollerb*innen unseres gesamten Vermögens ein.
Zu Schlusserb*innen des oder der Letztversterbenden setzen wir zu gleichen Teilen unsere gemeinsamen Kinder [jeweils Vornamen Nachnamen, Geburtsort und Geburtsdatum, derzeitige Adresse] ein. Das gilt auch für den Fall, dass wir gleichzeitig sterben.
Der oder die Letztversterbende ist berechtigt, hiervon abweichende letztwillentliche Verfügungen zu treffen.
Ort, Datum
[Unterschriften beider Ehepartnerinnen]*
Umfangreiches Beispiel:
[Ort, Datum]
Wir, [jeweils Vornamen Nachnamen] geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort] und [Geburtsort] geboren am [Geburtsdatum], in [Geburtsort] treffen für den Fall unseres Todes folgende Regelung:
- Widerruf früherer Verfügungen von Todes wegen
Jeder von uns erklärt, dass er nicht an der Errichtung dieses gemeinschaftlichen Testaments durch Bindungen aus einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag gehindert ist. Vorsorglich widerrufen wir sämtliche von uns bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang.
- Erbeinsetzung auf den ersten Todesfall
Wir setzen uns gegenseitig, also der Erstversterbende, den Überlebenden, zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Eine Nacherbfolge findet nicht statt. Sollte der Überlebende von uns nicht Erbe werden, treten an seine Stelle unsere gemeinsamen Abkömmlinge, im Verhältnis untereinander entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. Sind keine Ersatzerben vorhanden, wächst der Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. Bei den auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzten Erben tritt Anwachsung zunächst unter ihnen an.
- Erbeinsetzung auf den zweiten Todesfall
Schlusserben beim Tod des Überlebenden von uns sind unsere gemeinsamen Abkömmlinge [Namen der Kinder] im Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile, ersatzweise deren Kinder. Die Ersatzerbfolge tritt nicht ein, wenn ein Erbe gegen Abfindung auf die Zuwendung verzichtet hat. Sind keine Ersatzerben vorhanden, wächst der Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. Bei den auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzten Erben tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein.
Für den Fall, dass wir beide gleichzeitig oder kurz hintereinander auf Grund des gleichen Ereignisses versterben sollten, werden wir beide entsprechend der Schlusserbfolge für den zweiten Todesfall beerbt.
- Pflichtteilsklausel
Verlangt ein Schlusserbe beim Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil, so werden er und seine Abkömmlingen nicht Erben des Letztversterbenden. Diese Anordnung ist nicht bindend bzw. wechselbezüglich, sondern erfolgt durch den Überlebenden von uns einseitig testamentarisch.
- Wiederverheiratungsklausel
Heiratet der Überlebende von uns wieder, so hat er an unsere gemeinschaftlichen Kinder Geldvermächtnisse entsprechend ihrer gesetzlichen Erbteilen an dem Nachlass des Erstverstorbenen auszubezahlen. Maßgebend hierfür ist der reine Nachlass des Erstverstorbenen zum Zeitpunkt der Wiederverheiratung.
Die Vermächtnisse sind zwei Monate nach der Wiederverheiratung fällig. Der Anspruch entfällt, wenn einer der Abkömmlinge oder seine weggefallenen Vorfahren seinen Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstorbenen geltend gemacht hat. Der Eintritt der Wiederverheiratungsklausel berührt die Wechselbezüglichkeit und die Bindungswirkung nicht.
- Regelung für den Fall der Scheidung
Die von uns getroffenen Verfügungen sollen nur dann gelten, wenn unsere Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erstversterbenden noch nicht aufgelöst war. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Ehegatte die Scheidung oder die Aufhebung der Ehe beantragt hat und die Voraussetzungen für die Auflösung der Ehe im Zeitpunkt des Todes vorliegen.
- Anfechtungsverzicht
An diese Bestimmungen soll der Überlebende auch in dem Fall gebunden bleiben, dass er noch einmal heiratet oder sonst Pflichtteilsberechtigte hinzutreten. Der Überlebende von uns verzichtet ausdrücklich auf sein Anfechtungsrecht wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten.
- Wechselbezüglichkeit
Alle in diesem Testament getroffenen Verfügungen, mit Ausnahme der Ziff. 4, sind wechselbezüglich und bindend.
[Ort, Datum Ehepartner 1] [Ort, Datum Ehepartner 2]
[Unterschrift Ehepartner 1 / Ehepartner 2]
Berliner Testament handschriftlich
Das Berliner Testament muss handschriftlich verfasst werden. Im Vergleich zu anderen Testamenten gibt es keinen Unterschied. Es ist ausreichend, wenn ein Ehepartner das Berliner Testament schreibt. Beide Partner müssen das Testament mit dem vollen Namen unterschreiben. Ebenfalls müssen der Ort, das Datum und ein Zusatz “Testament” oder “Letzter Wille” auf dem Dokument zu finden sein. Aufgrund der oben beschriebenen Stolpermöglichkeiten bei der korrekten Formulierung eines Testaments wird häufig dazu geraten, sich professionelle Hilfe bei der Erstellung zu suchen.
Berliner Testament ändern
Ein Berliner Testament kann aufgrund von unterschiedlichen Gründen geändert werden. Nachfolgend sind einige Gründe näher beschrieben.
Berliner Testament gemeinschaftlich ändern
Die Eheleute können im gemeinschaftlichen Einvernehmen ihr Berliner Testament jederzeit ändern. Es kann sowohl das gesamte Testament, wie auch einzelne Teile verändert oder entfernt werden.
Berliner Testament einseitig ändern
Möchte ein Ehepartner ein Berliner Testament ohne Zustimmung des zweiten Partners ändern, ist dies nur möglich, wenn sich der Partner ein einseitiges Änderungs- oder Widerrufsrecht eingeräumt hat. Ist keinem Ehepartner solche Rechte eingeräumt worden, dann ist eine Änderung eines Berliner Testaments zu Lebzeiten beider Partner nicht möglich.
Berliner Testament einseitig widerrufen
Zu Lebzeiten beider Partner kann ein einseitiger Widerruf des Testaments stattfinden. Hierfür muss eine notariell beglaubigte Widerrufserklärung eines Ehegatten, dem anderen in Schriftform zugestellt werden. Durch den einseitigen Widerruf wird automatisch auch die Verfügung des anderen Ehepartners unwirksam. Dieser muss hierfür nicht selbst widerrufen.
Berliner Testament nach Tod ändern
Ein einseitiges Widerrufsrecht erlischt, sobald ein Ehepartner verstirbt. Änderungen können im Testament dann nicht mehr vorgenommen werden. Der länger lebende Ehepartner hat die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Er oder sie muss dann für den eigenen Nachlass und das Vermögen ein eigenes Testament aufsetzen.
Ein weiterer Änderungsgrund in einem Berliner Testament nach dem Tod eines Ehepartners kann sein, wenn die Schlusserben eine schwere Verfehlung begangen haben. Dies hat zur Folge, dass dem Schlusserben der Pflichtteil entzogen werden kann. Was als schwere Verfehlung gilt, ist immer wieder Streitgrund vor Gericht.