Was ist eine notarielle Beglaubigung?
Mit einer notariellen Beglaubigung wird bescheinigt, dass es sich bei einer Unterschrift auf einem Dokument um die Originalunterschrift einer Person handelt. Auch kann eine notarielle Beglaubigung bei einer Abschrift eines Dokumentes bestätigen, dass das Original und die Abschrift übereinstimmen. Eine notarielle Beglaubigung ist notwendig, wenn ein Gesetz dies für ein bestimmtes Dokument vorsieht. Bei einer notariellen Beglaubigung wird zwischen einer öffentlichen und einer amtlichen Beglaubigung unterschieden. Im nachfolgenden Text werden verschiedene Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug zur notariellen Beglaubigung / Unterschriftsbeglaubigung gegeben. Die Echtheit, Gültigkeit und der Inhalt eines Originals werden bei einer notariellen Beglaubigung nicht bestätigt.
Übersicht
Wie lasse ich eine Unterschrift beglaubigen?
Um eine notariellen Beglaubigung bzw. notarielle Unterschriftsbeglaubigung durchführen zu lassen, wird das Originaldokument mit der Unterschrift und ein Personalausweis oder Reisepass benötigt. Je nach Art des Dokuments wird mit den Dokumenten das Bürgeramt des Wohnsitzes oder ein Notar im Ort aufgesucht. Für die Vorbereitung auf einen Notartermin nutzen Sie am besten unseren Generator für die Erstellung des Datenblatts zur Unterschriftsbeglaubigung.
In den meisten Bürgerämtern besteht die Möglichkeit, dass das Dokument fotokopiert werden kann. Die Kopie wird vor den Augen des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin im Bürgeramt unterzeichnet. Es wird geprüft, ob die Identität der Person mit der Unterschrift übereinstimmt. Das Bürgeramt beglaubigt die Kopie und die Unterschrift mit einem Siegel der Stadt und einer Unterschrift der Sachbearbeitung.
Wie beglaubigt ein Notar eine Unterschrift?
Die notarielle Beglaubigung läuft sehr ähnlich ab, wie die Unterschriftsbeglaubigung in einer Behörde abläuft. Der Notar oder die Notarin prüft, ob es sich bei dem zu beglaubigenden Dokument um die Kopie des Originals handelt. Die Person unterschreibt vor den Augen des Notars das Dokument. Der Notar prüft anhand des Ausweises oder des Reisepasses, ob es sich um die Person handelt. Stimmen alle Angaben, dann bescheinigt der Notar die Richtigkeit der Unterschrift und das Dokument ist nun notariell beglaubigt.
Notarielle Beglaubigung / Unterschriftsbeglaubigung Kosten
Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung bei einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Bürgeramt) liegen je nach Stadt zwischen 2 und 20 Euro. Für eine notarielle Beglaubigung liegen die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf zwischen 20 und 70 Euro. Hinzu kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer.
Nachfolgend sind die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung einiger ausgewählter Städte aufgelistet:
- Frankfurt am Main ab 6,00 Euro
- Berlin ab 5,00 Euro
- München ab 20,00 Euro
- Hamburg ab 4,00 Euro
- Köln ab 1,70 Euro
- Leipzig ab 5,00 Euro
- Stuttgart ab 15,00 Euro
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Bei Beglaubigungen wird zwischen amtlichen und öffentlichen Beglaubigungen unterschieden.
Von einer amtlichen Beglaubigung wird gesprochen, wenn eine öffentliche Behörde die Beglaubigung durchgeführt hat. Öffentliche Behörden, die eine Unterschriftsbeglaubigung durchführen, sind z.B. Landesbehörden, Botschaften, Konsulate, Gemeindebüros oder Krankenkassen.
Von einer öffentlichen Beglaubigung wird gesprochen, wenn ein Notar oder Rechtsanwalt die Richtigkeit einer Unterschrift bescheinigt – also notariell beglaubigt.
Was ist der Unterschied zwischen notarieller Beurkundung und notarieller Beglaubigung?
Eine notarielle Beglaubigung bescheinigt die Übereinstimmung eines Originals und einer Kopie sowie eine Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung geht noch weiter. Nur Notare oder Rechtsanwälte können notarielle Beurkundungen durchführen. Beglaubigungen können auch von öffentlichen Ämtern ausgestellt werden. Eine notarielle Beurkundung hat im Rechtsverkehr ein erhöhtes Vertrauen, da sich immer nachvollziehen lässt, was im Vertrag vereinbart wurde. Notariell beurkundete Verträge haben somit eine maximale Beweiskraft. Der Gesetzgeber benötigt für gewisse Rechtsgeschäfte zwingend eine notarielle Beurkundung. Hiermit schützt der Gesetzgeber Personen vor übereilten Vertragsabschlüssen, wenn diese eine große Tragweite für das Leben einer Person haben. Im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sind die notwendigen Informationen zu den jeweiligen Rechtsgeschäften näher dargestellt.
Beispiele für eine notwendige notarielle Beurkundung von Dokumenten sind:
- Grundstücksverkäufe oder Vermögensübertragungen nach § 311b BGB
- Eheverträge § 2276 BGB
- Erbverzichtsverträge § 2348 BGB
Beispiele, für die eine notarielle Beglaubigung ausreicht:
- Fotokopie eines Dokuments (z.B. Geburts-, Heiratsurkunde)
- Unterschriften
- Lichtbilder
- Zeugnisse von schulischen Leistungen
- Vorsorgevollmachten
Unterschriftsbeglaubigung BGB
Im BGB ist die Beglaubigung generell in § 129 geregelt. Im Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist speziell die Beglaubigung einer Unterschrift in § 40 geregelt.
Unterschriftsbeglaubigung Muster
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt ein Muster als Beglaubigungsvermerk. Die Inhalte eines Beglaubigungsvermerks regelt § 30 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X). Das Muster können Behörde, Anstalten und Stiftungen verwenden. Auch Notare und Rechtsanwälte können sich an das Muster halten. In den eckigen Klammern sind individuelle Angaben zu machen.
Nachfolgend ist das Muster dargestellt.
Die vorstehende Unterschrift / das vorstehende Handzeichen ist von [Vorname, Familienname, ggf. Geburtsname] wohnhaft in [Straße, Hausnummer, Ort] persönlich bekannt – ausgewiesen durch [Personalausweis oder Reisepass] vor mir vollzogen – anerkannt – worden.
Dies wird hiermit amtlich beglaubigt.
Die Beglaubigung wird nur zur Vorlage bei [Behörde oder Stelle] erteilt.
[Ort, Datum, Dienststelle, Siegel] im Auftrag [Name des Beamten / Notars, Rechtsanwalts]