Gütergemeinschaft

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Zur Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft in einem Ehevertrag bei einem Notar festgehalten. In einer Gütergemeinschaft werden die jeweiligen Vermögen der Ehepartner zu einem gemeinsamen Vermögen. Dieses gemeinsame Vermögen wird Gesamtgut genannt. Alle während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte gehören den Ehepartnern zu gleichen Teilen. Unabhängig vom Einkommen der Personen.

Die Ehepartner haben die Möglichkeit, dass ausgesuchtes Vermögen bei einem Scheidungsfall nicht aufgeteilt wird. Im Ehevertrag wird dieses Vorbehaltsgut aufgezählt. Auch behalten die Ehepartner sogenannte Sondergüter. Sondergüter sind Werte, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Dies ist beispielsweise bei Rentenansprüchen der Fall. Der Güterstand der Gütergemeinschaft bezieht sich somit lediglich auf das gemeinsame Vermögen, das Gesamtgut.

In einer Gütergemeinschaft haften die Ehepartner für den jeweils anderen. Kommt es z.B. zu einem Unfall und ein Ehepartner ist nicht versichert, so haftet der andere Ehepartner für die entstandenen Schäden. Bei Unterhaltsansprüche an einen Partner ist der jeweils andere Partner ebenfalls zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

In Deutschland ist der Güterstand der Gütergemeinschaft am seltensten zu finden. Dies liegt wahrscheinlich an einer hohen Komplexität bei Scheidung oder Tod eines Partners und der Notwendigkeit eines Ehevertrags.

Gütergemeinschaft Erbe

Jedem Ehepartner gehört bereits vor dem Tod die Hälfte des gemeinsamen Vermögens, des Gesamtguts. Im Erbfall werden erst mögliche Schulden von der Erbengemeinschaft (überlebender Ehepartner + mögliche Verwandte) getilgt. Dann gehört dem überlebenden Ehepartner bereits die Hälfte des Vermögens. Somit wird die zweite Hälfte noch aufgeteilt. Je nach Familienkonstellation kann es zu drei verschiedenen Erbsituationen kommen.

  1. Ein Ehepartner erbt ein Viertel des Nachlasses, wenn Kinder, Enkel oder Urenkel des Verstorbenen vorhanden sind. Dies sind Verwandte erster Ordnung.
  2. Ein Ehepartner erbt die Hälfte des Nachlasses, wenn Eltern, Geschwister oder deren Kinder vom Gestorbenen vorhanden sind. Sie zählen als Verwandte zweiter Ordnung.
  3. Ein Ehepartner erbt die Hälfte des Nachlasses, wenn Großeltern des Verstorbenen noch am Leben sind. Diese werden als Verwandte dritter Ordnung gesehen. Ist bereits ein Großelternteil verstorben, dann erhält der verbliebene Ehepartner 3/4 des Nachlasses.
  4. Ein Ehepartner erbt das gesamte Vermögen, wenn kein Verwandter mehr vorhanden ist. Dies gilt für alle drei Verwandschaftsordnungen.
Was ist eine Gütergemeinschaft ehe erbe

Gütergemeinschaft Erbe Beispiel

Im vorherigen Kapitel wurde die Erbfolge in einer Gütergemeinschaft dargestellt. Hier soll diese Erbfolge beispielhaft dargestellt werden.

Renate und Hermann haben ein gemeinsames Vermögen in Höhe von 100.000 Euro. Stirbt nun ein Ehepartner (z.B. Hermann) wird das Erbe entsprechend den oben dargestellten Konstellationen wie folgt aufgeteilt:

  1. Renate erhält 62.500 Euro. Dieses Geld setzt sich aus ihrer Hälfte des Gesamtgutes 50.000 Euro und dem Viertel 12.500 Euro des restlichen Vermögens zusammen. Ein mögliches Kind erhält die restlichen 37.500 Euro.
  2. Renate erhält 75.000 Euro. Wieder die 50.000 Euro ihrer Hälfte und die Hälfte des restlichen Vermögens 25.000 Euro. Ein möglicher Bruder von Hermann erhält die restlichen 25.000 Euro.
  3. Renate erhält genauso viel wie im zweiten Fall, wenn die Großeltern von Hermann noch leben. Sollte bereits ein Großelternteil von Hermann gestorben sein, so erhält Renate 87.500 Euro. Der noch lebende Großelternteil erhält 12.500 Euro.
  4. Renate erhält 100.000 Euro, wenn keine Verwandten mehr von Hermann am Leben sind.

Gütergemeinschaft BGB

Alle Güterstände sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Gütergemeinschaft wird in den Paragraphen 1415 bis 1518 im BGB näher beschrieben. In den Paragraphen werden unterschiedliche Rechtsthemen (z.B. Haftung, Ausgleichsleistungen oder Verfügung über das Vermögen) detailliert behandelt. Die genauen Gesetzestexte können mit einer Suche über die bekannten Suchmaschinen einfach gefunden werden. Sie werden deshalb hier nicht näher erläutert.

Gütergemeinschaft Scheidung

Kommt es in einer Gütergemeinschaft zu einer Scheidung, wird das Vermögen aufgeteilt. Entweder wird das Vermögen nach einer rechtskräftigen Scheidung oder während des Scheidungsverfahrens aufgeteilt. Die Ehepartner können erst über ihren Anteil des Vermögens verfügen, wenn geklärt ist, wie das Vermögen (Gesamtgut) aufgeteilt wird. Der Vorgang wird auch Vermögensauseinandersetzung genannt. Je größer die Unstimmigkeiten über die Aufteilung des Vermögens sind, desto länger kann die Auseinandersetzung werden. Es ist daher ratsam, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Aufteilung kann parallel zu einem Scheidungsverfahren ablaufen. Dies hilft, damit die geschiedenen Ehepartner schneller über ihren jeweiligen Vermögensanteil verfügen können.

Unterschied Zugewinn und Gütergemeinschaft

Die Güterstände Zugewinngemeinschaft und Gütergemeinschaft sind zwei für Ehepartner wählbare Güterstände in Deutschland.

Für eine Zugewinngemeinschaft wird kein Ehevertrag benötigt. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Während der Ehe kann jeder Ehepartner voll über sein Vermögen verfügen. Die Vermögen bleiben voneinander getrennt. Kommt es zu einer Scheidung oder dem Tod eines Partners, findet ein Zugewinnausgleich statt.

Für eine Gütergemeinschaft ist ein notarieller Ehevertrag notwendig. Das Vermögen beider Partner wird zusammengelegt. Entscheidungen über das Vermögen müssen im Konsens der Ehepartner getroffen werden. Ein Zugewinnausgleich findet bei einer Scheidung oder dem Tod eines Partners nicht statt.

Vor- und Nachteile Gütergemeinschaft

Auch wenn die Gütergemeinschaft in Deutschland seltener vorkommt, ist es wichtig, sich vor der Wahl für eine Gütergemeinschaft der Vor- und Nachteile bewusst zu sein.

Nachfolgend haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile der Gütergemeinschaft dargestellt.

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Was gehört zur Gütergemeinschaft?

Allgemein gehört zu einer Gütergemeinschaft das gesamte Vermögen (Gesamtgut) der Ehepartner. Dieses Vermögen umfasst alle Einkünfte der Partner, die erwirtschafteten Gewinne und das in die Ehe eingebrachte Vermögen. Nicht zur Gütergemeinschaft gehören persönliche Sondergüter der Ehepartner. Sondergüter sind z.B. Renten- oder Versorgungsansprüche. Im Ehevertrag können bestimmte Vorbehaltsgüter ebenfalls von der Gütergemeinschaft ausgeschlossen werden. Solche Vorbehaltsgüter sind z.B. Immobilien oder Vermögensgegenstände. Diese können in einem notwendigen Ehevertrag von den Ehepartnern vom Gesamtgut ausgeschlossen werden.

Ist eine Ehe automatisch eine Gütergemeinschaft?

Nein, eine Ehe ist nicht automatisch eine Gütergemeinschaft. Der gesetzliche Güterstand nach der Heirat ist die Zugewinngemeinschaft. Wenn ein Ehepaar oder eine Lebenspartnerschaft den Güterstand der Gütergemeinschaft auswählen möchte, ist ein Gang zu einem Notar notwendig. Beim Notar wird in einem Ehevertrag die Gütergemeinschaft festgehalten. Zusätzlich müssen im Ehevertrag weitere Regelungen für den Erbfall- und Scheidungsfall geregelt werden. Weitere Informationen zum Ehevertrag und ein Muster haben wir Ihnen hier bereitgestellt.

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Jede Entscheidung, die auf der Grundlage dieser Informationen getroffen wird, sollte nach Rücksprache mit einem qualifizierten Fachberater erfolgen. Bitte konsultieren Sie einen Notar, Anwalt oder Steuerberater, um eine auf Ihre individuellen Umstände zugeschnittene Beratung zu erhalten. Selbstverständlich unternehmen wir die größtmöglichen Anstrengungen, das Informationsangebot nach bestem Wissen und Kenntnisstand zu erstellen. Gleichwohl machen es die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Rechtsmaterien erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen, soweit im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage zulässig.