Kosten GmbH Gründung

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Viele Gründer entscheiden sich bei der Unternehmensgründung für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH. Wie der Name bereits andeutet, müssen die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern lediglich mit dem eingelegten Kapital. In welchen Schritten die Kapitalgesellschaft gegründet wird und alles rund um allgemeine Kosten GmbH Gründung, erfahren Sie detailliert in diesem Artikel.

Kennzeichen einer GmbH

Als rechtliche Grundlage für die GmbH dient ein eigenes Gesetz aus dem Jahr 1892. Das sogenannte GmbHG. Laut diesem Gesetz bilden eine oder mehrere Personen eine Gesellschaft, die dann Einlagen aus Stammkapital erhält. Somit zählt die GmbH zu den Kapitalgesellschaften und ist in dieser Kategorie mit Abstand die Gesellschaft, die am häufigsten vorkommt.

GmbH Gründung Kosten – Wie viel kostet eine GmbH?

“Was kostet eine GmbH?” dient im Vorfeld der Gründung als wichtigste Frage, die es zu klären gilt. Eine der wichtigsten Voraussetzung, die für das Entstehen der Gesellschaft gegeben sein muss, ist das Stammkapital. Verfügt der Gesellschafter bzw. mehrere Gesellschafter zusammen über mindestens 25.000 Euro, kann die GmbH Gründung erfolgen.

Ein-Mann GmbH und UG

Neben der GmbH, die meist von mehreren Personen gegründet wird, gibt es auch für Einzelpersonen die Ein-Mann GmbH. Hier ist der Gründer der Firma sofort der Geschäftsführer und Alleingesellschafter. Daraus ergibt sich für den Firmengründer ein erhöhtes Maß an Flexibilität. Allerdings muss er alleine für die Kosten der GmbH Gründung von 25.000 Euro aufkommen und kann diese nicht mit weiteren Gesellschaftern teilen. Die Kosten sind unter Berücksichtigung der Personenanzahl bei einer Ein-Mann-GmbH also für den Einzelnen deutlich höher. Hinzu kommt der hohe Arbeitsaufwand und ein erhöhtes Risiko der persönlichen Haftung. 

Für Situationen wie diese gibt es neben der GmbH auch die UG – eine sogenannte Unternehmergesellschaft. Das Stammkapital beträgt hierbei nur 1 Euro. Darüber hinaus existiert ein vereinfachtes Gründungsverfahren, das es dem Existenzgründer erlaubt, Zeit und Kosten einzusparen. Die Haftung in einer UG ist wie bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Grundsätzlich ist das Privatvermögen des Gesellschafters hier nicht Teil der Haftung. Eine UG bietet somit eine passende Alternative für alle Einzelunternehmer, die gerne die Haftungsbeschränkung der GmbH nutzen wollen, aber nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben.

Allerdings hat die UG den großen Nachteil, dass sie trotz des 1 Euro Startkapitals dringend weiteres Kapital benötigt. Ansonsten besteht gerade zu Beginn ein hohes Insolvenzrisiko. An weiteres Kapital zu gelangen, ist in den meisten Fällen aber schwierig, da Kreditgeber bestimmte Sicherheiten des Gesellschafters fordern. Häufig geht es hier schnell um eine private Immobilie oder ein Grundstück, das einen Teil des Privatvermögens ausmacht. Somit besteht trotz der Haftungsbeschränkung ein Rest-Risiko, einen Teil des Privatvermögens zu verlieren.

Überblick aller Kosten GmbH Gründung

Bei einer GmbH Gründung kosten die gesetzlich vorgeschriebenen Handlungen mindestens rund 500 Euro. Gefahr besteht hierbei vor allem bei Angeboten diverser Dienstleister, die mit einer GmbH-Gründung ab 100 Euro Existenzgründer anlocken möchten. Häufig übersehen dann mutwillige Gründer das Kleingedruckte, wo dann zu sehen ist, dass Amtsgebühren und Notarkosten im Service nicht mit aufgeführt werden. Das ist ein großes Problem, da beide Dinge bei der Gründung den größten Anteil aller Fixkosten haben. Für einen besseren Überblick kommt nun eine Aufzählung der einzelnen Fixkosten, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

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Kosten GmbH Gründung

Gesellschaftsvertrag

Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag unabdingbar. In diesem wird unter anderem folgendes festgelegt: 

  1. Unternehmensgegenstand
  2. Name und Adresse der Gesellschaft
  3. Höhe des Stammkapitals (Es lassen sich auch mehr als 25.000 Euro einzahlen)
  4. Beträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt. 
  5. Mögliche zeitliche Beschränkung der Gesellschaft

Für normale handelsübliche Unternehmen gibt es mittlerweile Musterverträge, die auf IHK-Websites zum Download bereitstehen. Dieser Entwurf muss dann mit individuellen Angaben ergänzt werden. Ein solcher Mustervertrag kann für viele Existenzgründer Zeit und Kosten einsparen. Bei Websites, die nicht der IHK oder ähnlichen Verbänden angehören, ist absolute Vorsicht geboten, um nicht in eine ungewollte Kostenfalle zu tappen.

Bei Unklarheiten über den Gesellschaftsvertrag kann ein kompetenter Fachanwalt Abhilfe schaffen. Das erzeugt zwar auf kurze Sicht höhere Kosten, kann sich aber, wenn es zu kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, als sehr hilfreich erweisen. 

Sind die Bedingungen klar definiert, kann der Vertrag niedergeschrieben werden. Bei einer GmbH (mindestens zwei Gesellschafter) müssen die Gründer mit einem Betrag von 250 Euro rechnen. Für die Ein-Mann-GmbH halbiert sich der Betrag um die Hälfte auf 125 Euro. Wenn ein individueller Gesellschaftsvertrag erstellt werden soll, können die Kosten auch deutlich höher ausfallen. Zu guter Letzt findet eine Beglaubigung durch den Notar statt.

Handelsregisteranmeldung

Nach der Eröffnung eines Geschäftskontos erfolgt ein Eintrag in das Handelsregister. Liegt das Stammkapital auf dem neu eröffneten Geschäftskonto vor, erfolgt eine Bestätigung des Geldeingangs durch den Notar gegenüber dem Amtsgericht. In der Folge meldet er das Unternehmen dort im Handelsregister an. Für diesen Ablauf berechnet ein Notar durchschnittlich 62,50 Euro. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer XML-Datei. Für die Erstellung und den Versand ruft ein Notar zusätzlich 37,50 Euro auf. 

Sind die Daten beim Amtsgericht elektronisch eingegangen, dauert die Registrierung einige Tage. Für den Eintrag ins Handelsregister verlangt das Amtsgericht abschließend 150 Euro. Erfolgt eine zusätzliche Sacheinlage, steigen die Kosten auf 240 Euro an.

Kopierkosten

Aufgrund des erhöhten Bedarfs nach Papier und Ausdrucke der Firmendokumente fallen hier zusätzliche Kosten von 10 Euro an.

Post und Telekommunikation

Abschließend kommen für die Postgebühren und die Kommunikation 40 Euro zusammen. Bei einer Sacheinlage steigt der Betrag auf 52,60 Euro.

Gewerbeamt

Nach dem Eintrag im Handelsregister zählt die GmbH offiziell als Gewerbe. Im nächsten Schritt folgt ein Besuch beim Gewerbeamt. Je nachdem, wo die Firma registriert ist, erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Entweder erscheinen die Gründer persönlich vor Ort oder bevollmächtigen eine andere Person die Anmeldung durchzuführen. Mittlerweile sind aber auch Online-Anmeldungen ohne weiteres möglich. Der Versand der relevanten Unterlagen kann auch per Post erfolgen. Für die Gewerbeanmeldung werden insbesondere der Gesellschaftsvertrag und je nach Gewerbe die entsprechenden Genehmigungen benötigt. 

Nach der erfolgreichen Übermittlung der Unterlagen informiert das Gewerbeamt die zuständige IHK oder Handelskammer, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und die Agentur für Arbeit. Für diesen Vorgang erhebt das Amt eine Gebühr von 30 Euro.

Finanzamt

Die Anmeldung beim Finanzamt kostet grundsätzlich nichts. Im Gegenteil – sie ist sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 138 AO). Erfolgt nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags innerhalb eines Monats keine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt, machen sich die Firmengründer strafbar. Bei einer Missachtung sind in der Folge zusätzliche Kosten durch Geldstrafen das geringste Übel.

Überblick aller variablen Kosten GmbH Gründung

Neben den bisher genannten festen Kosten, die bei der Gründung anfallen, ergeben sich zudem zusätzliche variable Kosten, welche je nach Form und Umfang der GmbH Gründung variieren.

Bestellung des Geschäftsführers

Diesen Beschluss kann der Gründer selbst erledigen, da dieser nicht beurkundet werden muss. Bei einer Ein-Mann-GmbH lassen sich hier 250 Euro einsparen. Bei einer GmbH mit mehreren Personen beträgt der Wert 134 Euro. Neben der Bestellung des Geschäftsführers muss die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung erstellt werden. Will der Gründer alles selbst erledigen, hat er darauf zu achten, dass alle Beschlüsse korrekt sind. Bei Unklarheiten lohnt es sich, mehr Geld zu investieren und den Notar heranzuziehen. So können deutlich teurere rechtliche Streitereien vermieden werden.

Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste durch den Notar ist ebenfalls rein optional. Gründer können hier 57,60 Euro einsparen (Ein-Mann-GmbH). Bei einer Mehrpersonen GmbH kommen 96 Euro zusammen. Jedoch gilt folgendes zu beachten: Diese Leistung des Notars enthält ebenfalls die Abstimmung der Firmierung bei der IHK. Wenn der Gründer hier nicht den Weg über den Notar sucht und die Liste selbst erstellt, riskiert er, beim Amtsgericht abgelehnt zu werden. Das verursacht in der Folge neue ärgerliche Kosten und resultiert in einem ungewollten Zeitverlust. Die eigene Erstellung der Liste bietet sich daher nur an, wenn der Gründer selbst Erfahrung auf dem Gebiet hat und er so eine Ablehnung durch das Amtsgericht gewissenhaft ausschließen kann.

Stammkapitaleinzahlung

Hier gilt grundsätzlich das Gleiche wie bei der Gesellschafterliste. Die Überwachung der Einzahlung auf das Geschäftskonto durch den Notar ist zwar keine Pflicht, aber für eine reibungslose Aufnahme ins Handelsregister sehr sinnvoll. Die Kosten für die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung belaufen sich auf 62,50 Euro.

Sachgründungsbericht

Bei einer Gründung mit Sacheinlage muss ein Sachgründungsbericht erstellt werden. Dieser kostet beim Notar 63,00 Euro.

Stammkapital

Alle in diesem Text aufgezählten Kosten beziehen sich auf ein Stammkapital von 25.000 Euro. Überschreitet der Betrag des Stammkapitals einen Betrag von 30.000, steigen die Kosten einer GmbH-Gründung degressiv an. Das heißt, dass die Zunahme der Kosten bei steigendem Stammkapital abnimmt.

Einheitliche Kosten GmbH Gründung

Die Kosten für die Dienstleistungen des Notars sind bundesweit einheitlich geregelt und erlauben somit keinen Handlungsspielraum. Festgelegt werden die Beträge im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Neben den Notarkosten zählen auch die amtlichen Gebühren zu den einheitlichen Kosten. Einsparungen sind hier unmöglich. 

Als schwankender, aber einheitlicher Kostenfaktor fungiert die Gewerbeanmeldung. Hier legen die Gemeinde- und Stadtverwaltungen den Betrag fest. Dieser kann je nach Land beziehungsweise Gemeinde zwischen 10 oder 60 Euro liegen.

Kostenersparnis durch Musterprotokoll

Mithilfe eines Musterprotokolls lassen sich auf dem ersten Blick einige Fixkosten einsparen, allerdings gibt es hier wichtige Dinge zu beachten:

Bei der entsprechenden Mustersatzung ist die Anzahl der Gesellschafter auf drei limitiert. Darüber hinaus darf auch nur ein Geschäftsführer eingetragen werden. Nachfolgeregelungen auf individueller Ebene, wie zum Beispiel die Vorkaufsrechte für verbleibende Gesellschafter, beim Ausscheiden eines Gesellschafter sind nicht ohne weiteres möglich. Daraus resultiert nur ein sehr kleiner Handlungsspielraum für den zukünftigen Kreis der Gesellschafter. Jede Mustersatzung kann zwar ab einem späteren Zeitpunkt verändert werden, ergibt aber aus reiner Kostenperspektive keinen Sinn, weil in der Folge hohe Notar- und Beratungskosten anfallen. Nach einer abschließenden Kalkulation wird häufig festgestellt, dass eine Gründung per Mustersatzung und eine spätere Nachrüstung durch eine individuelle Sitzung keinen Sinn ergeben. 

Beim Musterprotokoll ergeben sich neben der limitierten Regelungen weitere Probleme bei der Abrechnung der GmbH-Gründung. Auf Basis der festgelegten Satzung darf nur ein Betrag von maximal 300 Euro von der neuen GmbH übernommen werden. Gründungskosten, die darüber hinausgehen, müssen die Gesellschafter privat tragen. Nach Definition zählen diese Kosten aber offiziell zu Betriebsausgaben und können entsprechend steuerlich abgesetzt werden. 

Häufig übersteigen die Gründungskosten den Betrag von 300 Euro, sodass die Gründer privat auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben. Des Weiteren kommt auf die notariellen Dienstleistungen ein Umsatzsteuersatz von 19% hinzu, den die Gesellschafter ebenfalls privat tragen müssen. Ein Musterprotokoll ist somit für eine Mehrperson-GmbH eine schlechte Lösung.

Wer trägt welche Kosten?

Grundsätzlich gilt: Angesichts der Tatsache, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft anfallen, müssen demnach auch die Gründer hierfür aufkommen. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, anfallende Gründungskosten der Gesellschaft aufzuerlegen. Hierfür ist eine spezielle Formulierung im Gesellschaftsvertrag erforderlich. Die entsprechende Regelung taucht in vielen Standard-Gesellschaftsverträgen für GmbHs und auch UGs auf. Die Übernahme der Kosten beläuft sich jedoch nur auf einen bestimmten Prozentsatz des Stammkapitals. Bei einer GmbH ergibt sich meist ein Betrag von 2.500 Euro. Um eine Firmengründung attraktiver zu gestalten, wünschen sich viele Gründer eine stärkere Abwälzung der Gründungskosten auf die Gesellschaft. Für diesen Wunsch bedarf es aber einer Gesetzesänderung. 

Für die Absetzung der Gründungskosten sollten Gründer sich mit dem Gesetz der Kapitalaufbringung (§ 30 GmbH-Gesetz) beschäftigen. Dort ist festgelegt, dass das Stammkapital der Gesellschaft nicht zweckentfremdet werden darf. Dazu zählt auch eine unkontrollierte Abwälzung der Gründungskosten auf die Gesellschaft. Eine Absetzung ist dennoch möglich. Sie muss sich nur im Rahmen der Kapitalerhaltungsvorschriften bewegen. 

Unter Berücksichtigung des Gesetzes der Kapitalaufbringung tragen die Gründer der Gesellschaft die Gründungskosten und nicht die Gesellschaft selbst. Nach der formalen Rechnungspraxis gelten 10% des Stammkapitals als angemessene Gründungskosten 

(2500 Euro). Demnach darf diese Grenze bei der Kostenübernahme von der Gesellschaft nicht überschritten werden. Passiert das trotzdem, müssen die zusätzlichen Kosten von den Gesellschaftern privat getragen werden.

Fazit der Kosten GmbH Gründung

Unter Berücksichtigung aller Aspekte, lässt sich festhalten: Die gesamten Gündungskosten einer GmbH liegen bei 500 – 1.000 Euro. Bei einer Gründung mit Sacheinlage muss zudem mit weiteren Gebühren gerechnet werden. Hinzu kommt die Bewertung der Sacheinlagen durch einen Gutachter, was sich ebenso in Gebühren wiederspiegelt.

Als günstigste pro Kopf Gründungsvariante sehen wir die Gründung GmbH Kosten einer „einfachen“ GmbH mit mehreren Gesellschaftern nach Musterprotokoll, ohne Sacheinlage. Diese liegt bei etwas über 600 Euro und kann, sowie das Stammkapital hierbei geteilt werden.

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