Notarkosten Hausverkauf

von | Hauskauf, Immobilien, Wohnungskauf

Notarkosten Hausverkauf: Die Entscheidung, die eigene Immobilie zu verkaufen, wurde gefällt und ein Käufer ist auch schon gefunden. Nun stellt sich aber vielleicht die Frage, welche Nebenkosten bei einem Hausverkauf denn anfallen? Die Notarkosten bei einem Hausverkauf gehören genau zu diesen Nebenkosten beim Hausverkauf. Sie setzen sich aus drei unterschiedlichen Komponenten zusammen, welchen sind:

 

  1. Kaufvertragsentwurf
  2. Beurkundungskosten
  3. Grundbucheintragung

Notarkosten Hausverkauf – Woran orientieren diese sich eigentlich?

Grundsätzlich orientieren sich die Notarkosten beim Hausverkauf immer am Kaufpreis der Immobilie. Dabei leiten sich vom Kaufpreis die Notarkosten Hausverkauf durch die Gebührenordnung für Notare ab. Diese Gebührenordnung ist frei einsehbar und so kann ganz einfach ausgerechnet werden, wie hoch die Notarkosten beim Hausverkauf sind. Diese Gebührenordnung sieht Notarkosten beim Hausverkauf von

  • Kaufvertragsentwurf: 0,5 bis 1 % des Kaufpreises
  • Beurkundung: 1,5 – 2 % des Kaufpreises
  • Grundbucheintragung: 0,5 % des Kaufpreises

vor. Ein Rechenbeispiel folgt am Ende des Artikels.

Notarkosten Hausverkauf – Zusätzliche Kosten

Zusätzliche Kosten beim Hausverkauf können bspw. durch die Löschungen bestehender Grundbucheinträge anfallen. Diese Kosten (Grundbuchänderungen wie bspw. Löschung eine Hypothek oder eines alten Vorkaufrechts) trägt meistens der Verkäufer. Da die Notarkosten Hausverkauf für ganz Deutschland gesetzlich geregelt sind und somit einheitlich sind, ergeben sich keine regionalen Unterschiede. Dies macht die Notarkosten beim Hausverkauf berechenbar.

Notarkosten Hausverkauf

Notarkosten Hausverkauf – alle Kosten im Detail

1. Kaufvertragsentwurf (0,5 bis 1 % des Kaufpreises)
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Basis der Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Die Kosten dafür richten sich nach dem Wert der Immobilie und werden prozentual berechnet. Üblicherweise liegt der Prozentsatz bei etwa 0,5 % bis 1% des Verkaufspreises. Normalerweise übernimmt der Käufer die Kosten des Kaufvertragsentwurfs.

2. Beurkundungskosten (1,5 – 2 % des Kaufpreises)
Die eigentliche Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar ist ein wesentlicher Schritt beim Hausverkauf. Die Beurkundung stellt sicher, dass der Vertrag rechtsgültig ist und die Interessen beider Parteien schützt. Die Beurkundungskosten werden anhand einer Gebührentabelle berechnet, die sich am Kaufpreis orientiert. Hierbei sind ebenfalls Prozentsätze vorgegeben. Der Satz liegt zwischen 1,5 % und 2 % des Verkaufspreises. Auch diese Kosten werden meistens vom Käufer getragen, jedoch sind beide Parteien (Käufer und Verkäufer) für die Notarkosten beim Hausverkauf haftbar. Es sollte also im Kaufvertrag festgehalten werden, welche Partei welche Notarkosten beim Hausverkauf übernimmt.

3. Grundbucheintragung ( 0,5 % des Kaufpreises)
Im Zuge des Hausverkaufs muss die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragung wird ebenfalls durch den Notar vorgenommen und ist mit weiteren Kosten verbunden. Die Grundbucheintragungskosten richten sich auch hier wieder nach dem Wert der Immobilie und können etwa 0,5% des Verkaufspreises betragen.

Notarkosten Hausverkauf – Wer trägt sie?

In den meisten Fällen trägt der Käufer die Notarkosten beim Hausverkauf. So beauftragt dieser auch meistens den Notar für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs und übernimmt die Notarkosten der Beurkundung. Sollten im Zuge des Hausverkaufs zusätzliche Kosten für Änderungen im Grundbuch anfallen (bspw. Löschung alter Hypotheken) trägt diese Kosten jedoch meistens der Verkäufer. Da es gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben ist, welche Partei welche Notarkosten trägt und beide Parteien für die Notarkosten in die Verantwortung gezogen werden können, sollte die Aufteilung der Notarkosten unbedingt im Kaufvertrag festgehalten werden!

Zusammenfassung

Die Notarkosten Hausverkauf setzen sich aus drei Bausteinen zusammen: Kaufvertragsentwurf, Beurkundung und Grundbucheintragung. Einen Großteil der Notarkosten Hausverkauf übernimmt meistens der Käufer. Grundsätzlich kann jedoch auch der Verkäufer für die Notarkosten Hausverkauf in Verantwortung gezogen werden. Es sollte daher klar im Kaufvertrag festgelegt werden, wer welche Notarkosten Hausverkauf trägt. Da die Gebührenordnung für Notare in ganz Deutschland die gleiche ist, gibt es keine regionalen Unterschiede. Die Notarkosten Hausverkauf sind somit gut berechenbar. Die Gebührenordnung ist verpflichtend, d.h. es können auch keine Rabatte oder ähnliches bei den Notarkosten Hausverkauf angewandt werden.

Rechenbeispiel für die Notarkosten eines Hausverkaufes

Herr Müller ist 80 Jahre alt und würde gerne sein Haus verkaufen, da er nun in ein Altenheim ziehen wird. Er lässt das Haus von einem fachkundigen Makler bewerten. Dieser schätzt den Wert des Hauses auf 500.000 €. Herr Müller beauftragt den Makler, einen passenden Käufer zu finden. Der Makler findet einen Käufer, der das Haus für 500.000 € kaufen will. 

1. Ein Notar wird vom Käufer beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf für das besagte Haus auszuarbeiten. Die Notarkosten beim Hausverkauf liegen hierfür bei 0,5 bis 1 %, also in diesem Beispiel bei maximal 5.000€.

Herr Müller und der Käufer einigen sich auf den Inhalt des Kaufvertrags und es wird ein Termin beim Notar vereinbart (jetzt online direkt Termin beim Notar anfragen). Im nächsten Schritt kommt es zur Beurkundung.

2. Die Beurkundung findet beim Notar statt. Der Notar liest den Kaufvertrag vor und erklärt nochmals die Bedeutung einzelner Passagen. Die Notarkosten Hausverkauf für die Beurkundung betragen zwischen 1,5 bis 2 %, also in diesem Beispiel maximal 10.000 €.

Der neue Hauseigentümer wird durch den Notar nun im Grundbuch eingetragen. Hierfür werden Gebühren erhoben, die zwar der Notar vom Käufer/Verkäufer (je nach vertraglicher Regelung) erhält, jedoch in voller Höhe an das Grundbuchamt weiterleitet.

3. Die Kosten des Grundbucheintrages betragen 0,5 % des Kaufpreises. In unserem Beispiel also 2.500 €.

Summe Notarkosten Hausverkauf bei 500.000€ Kaufpreis:

  1. Kaufvertragsentwurf: 5.000 €
  2. Beurkundung: 10.000 €
  3. Grundbucheintragung: 2.500 €

Die Notarkosten Hausverkauf bei einem Kaufpreis von 500.000 € liegen bei etwa 17.500 €. Da sich Herr Müller und der Käufer darauf geeinigt haben, dass der Käufer die Kosten trägt, entstehen für Herr Müller keine Notarkosten beim Hausverkauf.

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