Allgemeine Geschäftsbedingungen (Notariat)
Stand: 01.03.2023
§ 1 Präambel
notara UG (haftungsbeschränkt), Sudetenweg 64, 89075 Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Gunnar Schipp (im Folgenden notara), bietet Notariaten (im Folgenden Kund:innen) in der Form eines Software-as-a-Service eine webbasierte Cloud Software für die digitale Termin- und Dokumentenverwaltung. Notara bietet explizit weder Rechtsberatung an, noch ist sie Angehörige eines rechtsberatenden Berufes, noch beschäftigt sie Angehörige eines rechtsberatenden Berufes.
Die folgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung dieser Software und das auf die Mietdauer begrenzte Nutzungsrecht an dieser Software sowie die hierbei angebotenen Leistungen durch notara in der Form des Software-as-a-Service.
§ 2 Geltungsbereich, Änderung
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen notara und der jeweiligen Kund:in im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Plattform und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht anerkannt, es sei denn, notara hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- notara behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. notara wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kund:in davon mitteilen und ihr diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung der Kund:in zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist notara dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- individuelle Vereinbarungen
- diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsbeginn
- Ein Vertragsschluss zur Nutzung der Plattform zwischen der Kund:in und notara kommt dadurch zustande, dass die Kund:in notara eine Anmeldeanfrage sendet (Angebot). notara verifiziert anschließend das Notariat und trägt dieses entweder als neuen Eintrag in die eigene Datenbank ein oder weist das Notariat einem bestehenden Eintrag zu. Anschließend erhält die Kund:in eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail sowie die entsprechenden Zugangsdaten für die Plattform (Annahme).
- Ein Vertragsschluss zur kostenpflichtigen Nutzung von weiteren Leistungen (Kalenderfunktion und Online-Terminvergabe-Funktion) kommt dadurch zustande, dass die Kund:in über die Plattform app.notara.de die entsprechenden Leistungen i.S.v. aktiven Nutzerrollen beauftragt (Angebot) und notara diese nach entsprechender Auswahl der Zahlungsmodalitäten und Aktivierung einer Nutzerrolle zur Verfügung stellt (Annahme). Die Kund:in erhält im Anschluss an eine Buchung eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail, in dem die gebuchten Leistungen noch einmal aufgeführt sind.
- notara beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem notara unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung der Kund:in i.S.d. § 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
- Soweit notara entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch der Kund:in oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
§ 4 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort
- notara schuldet die Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Plattform zur Nutzung über das Internet und Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von notara zu dem vorgenannten Zweck. Notara stellt der Kund:in für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet notara die Software auf einem Server ein, der über das Internet für die Kund:in erreichbar ist.
- Die Kund:in kann über den bereitgestellten „Master“-Zugang weitere Nutzerkonten für Ihre Mitarbeiter:innen anlegen. Eine Kund:in und deren Nutzer:innen können für sich jeweils nur ein Konto anlegen. Die Anlegung eines Master-Nutzerkontos für die Verwaltung der Profil-/Eintragsinhalte, ist kostenlos. Die Kund:in und deren Nutzer:innen können ihre Konten sowie ihre damit verbundenen Angaben über sich oder ihr Profil ohne Angaben von Gründen nach Maßgabe des § 6 Nr.1 dieser AGB löschen.
- Die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, auf der Plattform von notara app.notara.de als Notar:in oder Anwaltsnotar:in aktiv mit entsprechend öffentlich zugänglichen Kontaktinformationen dargestellt zu werden.
- Kund:innen müssen, um die Plattform nutzen zu können, als Notar:in bzw. Anwaltsnotar:in mit Notariatssitz in Deutschland arbeiten. notara ist berechtigt hierfür einen Nachweis zu verlangen und die Echtheit des Notariats im Rahmen des Vertragsschlusses zu überprüfen.
- Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von notara zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in dem jeweiligen Angebot an die Kund:in sowie aus den Leistungsangaben auf der Webseite vor Vertragsschluss von notara app.notara.de.
- notara trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
- Die über die Plattform von notara kommunizierten Willenserklärungen kommen unmittelbar und ausschließlich zwischen der Kund:in und Personen, die an den Leistungen der Kund:in interessiert sind – fortan Klient:in – zustande und werden ausschließlich zwischen diesen erfüllt und abgewickelt. Notara ist an einem hieraus entstehenden Vertragsverhältnis in keiner Weise beteiligt.
- notara bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn notara aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch der Kund:in auf eine bestimmte Beschaffenheit der Plattform und derer Funktionalitäten. notara kann ohne Mitteilung an die Kund:in jederzeit Änderungen der Plattform und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. Notara beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Fehler an der Plattform nach diesen Bestimmungen.
- notara ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilf:innen von notara. notara ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter:in jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von notara wegen Verzugs der Kund:in um den Zeitraum, in dem die jeweilige Vertragspartner:in ihren Verpflichtungen gegenüber notara nicht nachkommt.
- Ein über die Pflichten aus diesen Bestimmungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
- Kommt notara mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist die Kund:in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn notara eine von der Kund:in gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von notara oder dem Sitz der Kund:in, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Die reine Anlegung und Verwaltung eines Profils ist für eine Kund:in kostenfrei. Die Online-Terminvergabe-Funktion und Nutzung des Kalenders im Rahmen der Plattform ist jedoch für die Kund:in kostenpflichtig.
- Die Kund:in verpflichtet sich, notara für die Überlassung der entgeltpflichtigen Leistungen das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
- Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus für die kostenpflichtigen Leistungen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. Die Berechnung der Vergütung erfolgt pro beauftragter aktiver Nutzerrolle.
- Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. notara wird dann der Kund:in anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich mit der Kund:in über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
- Die Vergütung wird je nach gewählter Zahlart mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Kund:in gerät in Verzug, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
- notara stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
- Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von notara ein.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber notara in Textform zu erheben. Rechnungen von notara gelten als von der Kund:in genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- Befindet sich die Kund:in zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt sie ihren Verpflichtungen nicht nach, ist notara dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
- Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von notara bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch die Kund:in zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die notara auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 10 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
- notara ist zur Änderung der Preise berechtigt, wenn diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von notara und der Kund:in für die Kund:in vertretbar ist und die Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar erscheint. notara wird die Kund:in die Änderung der Preise mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.
- Die Kund:in kann dieser Änderung innerhalb einer von notara gesetzten Frist widersprechen und den Vertrag dann zu dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen kündigen. Schweigt die Kund:in auf die Änderungsmitteilung innerhalb der von notara im Rahmen der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gelten die Änderungen als vereinbart. notara wird die Kund:in im Rahmen der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolgen der Fristversäumung gesondert hinweisen.
- Widerspricht die Kund:in der Preiserhöhung gemäß Abs.12, ohne den Vertrag zu kündigen, steht notara ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn ihr die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit der Kund:in unter den bisherigen Bedingungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Umständen nicht zumutbar ist.
§ 6 Kündigung
- Der Nutzungsvertrag über die Plattform wird auf unbefristete Zeit geschlossen und kann, sofern entgeltliche Leistungen beauftragt sind, jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, solange nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine kostenpflichtigen Leistungen durch die Kund:in beauftragt sind, kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung des Kundenkontos formlos gekündigt werden.
- Das Konto einer Kund:in oder deren Nutzer:innen kann durch notara auch gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn die Kund:in oder deren Nutzer:innen:
- gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt,
- bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat,
- gegen Rechte Dritter verstößt,
- Leistungen von notara missbraucht und/oder
wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Grundsätzlich werden eine Kund:in oder deren Nutzer:innen, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Kund:in ihre Zahlung einstellt
- sich die Kund:in i.S.d. § 5 Abs. 5 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bei monatlicher Zahlungsweise bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst bzw. bei jährlicher Zahlungsweise die Fälligkeit eingetreten ist und eine entsprechende Mahnung erfolgt ist
- die Kund:in die Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform gem. § 4 Nr.4 dieser AGB nicht mehr erfüllt
- die Kund:in einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat
- die Kund:in ihren Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.
- Wenn das Konto einer Kund:in oder ihrer Nutzer:innen von notara gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist die Kund:in bzw. deren Nutzer:innen nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
§ 7 Mitwirkungspflichten der Kund:in
- Die Pflichten der Kund:in und deren Nutzer:innen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, den jeweiligen Beschreibungen auf der Webseite vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Kund:in trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer:innen der Plattform auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Die Kund:in stellt notara insofern von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aus einem Verhalten der Nutzer:innen entgegen dieser Vereinbarung entstehen. Die Kund:in kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass das jeweilige Nutzerverhalten nicht ursächlich für den Schaden ist.
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten der Kund:in ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt die Kund:in folgende Leistungen unentgeltlich:
- Die Kund:in und deren Nutzer:innen sind verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages und im Rahmen der Nutzung der Plattform ihre Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sie wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber notara unverzüglich mitzuteilen.
- Die Kund:in und deren Nutzer:innen sind verpflichtet, die von notara bereitgestellte Plattform und deren Inhalte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
- Die Kund:in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von notara gegen standesrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist die Kund:in verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.
- Soweit vertraglich geschuldet, stellt notara der Kund:in Speicherplatz auf einem Server für den Betrieb der Plattform zur Verfügung. Die Kund:in kann auf dem von notara bereitgestellten Speicherplatz Inhalte bis zum vertraglich geschuldeten Umfang ablegen. Die Kund:in ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
- Die Kund:in stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung von notara beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und notara alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
- Sie trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
- Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von notara sind ein beliebiges Endgerät (Tablet, Smartphone, PC) sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Plattform. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung der Kund:in. Diese hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der Plattform gilt nur für die jeweils aktuell und zwei Jahre zurückliegenden gängigen Endgeräte sowie die aktuell gängigen Browser-Versionen und die jeweiligen zwei Updates vor der aktuellen Version .
- Die Kund:in und deren Nutzer:innen sind selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten ihrer Nutzerkonten streng geheim gehalten werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten und die zur Nutzung eingeräumten Rechte dürfen ohne vorherige Zustimmung von notara an Dritte weder direkt noch indirekt veräußert noch verschenkt oder verliehen, noch vermietet oder verleast werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so ist notara hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, die Zugangsdaten zu ändern.
- Die Kund:in und deren Nutzer:innen verpflichten sich dazu keine Inhalte zu teilen und/oder öffentlich zugänglich zu machen die:
- Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht oder die Persönlichkeitsrechte verletzen,
- diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt und/oder gewaltverherrlichend sind oder gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden)
- Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen,
- persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben,
- dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spamming, Phishing, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen,
- Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf die Plattform zuzugreifen,
- in anderer, ähnlicher Weise gegen die Recht Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
- notara ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.
- Die Kund:in und deren Nutzer:innen sind verpflichtet, regelmäßig ihre Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei notara liegen.
- Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist der Kund:in und deren Nutzer:innen untersagt. Sie verpflichten sich, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht der Kund:in, steht notara eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
- Verletzt die Kund:in oder ein von dieser bestimmte Nutzer:in mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann notara ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer:innen der Kund:in unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für notara, ihre Kund:innen oder andere Nutzer:innen erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
- Kommt die Kund:in nach angemessener Fristsetzung ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, ist notara dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. notara ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
- Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber notara geltend machen, wird notara die Kund:in hierüber unverzüglich informieren. Die Kund:in verpflichtet sich, notara insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, notara bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit notara kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 9 Haftung / Gewährleistung
- Die Kund:in haftet dafür, dass die Plattform und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.
- notara bietet ihre Leistungen nach Maßgabe der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets an. Der Kund:in ist bewusst, dass es hierbei zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann. notara erbringt dabei ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet dabei die branchenübliche Sorgfalt. Die Funktionalität der Plattform richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
- notara gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. notara haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Plattform vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von notara liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Bei kostenlosen Diensten schuldet notara keinerlei Mindestverfügbarkeiten.
- Die Haftung von notara für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass notara gegenüber der Kund:in einen Mangel arglistig verschweigt. Die Kund:in hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch notara. Die Haftung von notara für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass notara gegenüber der Kund:in einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch der Kund:in gegen notara beinhaltet, ist ausgeschlossen.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von notara zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung der Kund:in verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn die Kund:in selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von notara ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Die Kund:in kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet notara insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Kund:in oder deren Nutzer:innen unterlassen haben, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von notara gehört.
- Die Kund:in zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
- genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
- Screenshot der Fehlermeldung
- eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
- aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
- Die Kund:in wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder notara durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann die Kund:in mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von notara zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, die Kund:in hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
- Die Kund:in wird notara bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von notara durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Die Kund:in darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht der Kund:in wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von notara für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch die Kund:in ist ausgeschlossen.
- Die Mängelbeseitigung durch notara kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an die Kund:in erfolgen.
- Solange die Kund:in die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er / sie kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist notara berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
- Eine Selbstvornahme durch die Kund:in ist ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von notara.
- notara ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. notara ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
- notara haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet notara nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilf:innen von notara.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Nutzungsrechte
- Sämtliche Inhalte der Plattform von notara sind urheberrechtlich geschützt.
- Soweit nichts anderes geregelt ist, erhält die Kund:in ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses befristetes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht beschränkt sich dabei ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der Plattform und der von notara zur Verfügung gestellten Inhalte. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet.
- Die Kund:in hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich notara zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an die Kund:in eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte / Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Plattform und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei notara.
- Die Kund:in ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Plattform und deren Funktionalitäten, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von notara über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Plattform und Funktionalitäten zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.
- notara ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
- Die Kund:in räumt notara für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Plattform von notara ein.
- Die Kund:in ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihr an notara überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von notara zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Die Kund:in stellt notara von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche der Kund:in sind ausgeschlossen. notara ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Kund:in auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.
§ 11 Höhere Gewalt
notara ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von notara in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
- Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.03.2023