Der Kauf eines eigenen Hauses ist für viele ein lang ersehnter Traum. Oft werden mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte für den Kauf gespart. Neben dem Kaufpreis des Hauses fallen weitere Kosten an, die bei der Finanzierung eingeplant werden müssen. Die so genannten Nebenkosten sind abhängig vom Kaufpreis des Hauses zu zahlen. Sie kommen zum Kaufpreis des Hauses hinzu.
Die Notarkosten Hauskauf Gebühren für die Leistungen eines Notars lassen sich aus einer Gebührentabelle ablesen. Die Tabelle ist in Deutschland einheitlich im Gerichts- Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. In der Anlage 2 zu § 34 Absatz 3 GNotGK werden die Gebühren in der Tabelle B dargestellt. Die Gebühren sind abhängig vom Kaufpreis des Hauses und liegen meist zwischen 1-2 % der Kaufpreissumme des Hauses. Der Anteil für die Eintragung im Grundbuch liegt bei 0,5 %. Die restlichen Prozentanteile sind abhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen beim Notar.
Übersicht
Notarkosten Hauskauf Beispiel
Im nachfolgenden Beispiel werden die Notarkosten beim Hauskauf mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro dargestellt.
- Beurkundung des Kaufvertrags 870,00 Euro
- Vollzug des Geschäfts 217,50 Euro
- Betreuung des Käufers 217,50 Euro
- Auflassungsvormerkung Grundbuch 217,50 Euro
- Grundbuch auf Käufer umschreiben 435,00 Euro
- Notaranderkonto 435,00 Euro
- Auslagen 100,00 Euro
- Umsatzsteuer für alle Leistungen 19 %
Es ergeben sich somit Notarkosten beim Hauskauf in Höhe von 2.966,07 Euro.
Notarkosten Hauskauf Rechner
Mit unserem Rechner können Sie sich die zu erwartenden Notarkosten bei einem Hauskauf selbst ausrechnen. Die grünen Zellen sind mit der Kaufsumme und der derzeit geltenden Umsatzsteuer anzugeben. Ebenfalls ist über drei Dropdown-Leisten mögliche Zusatzleistungen anzugeben. In den orangen Zellen werden die Gebühren für die Einzelleistungen dargestellt. In der hellblauen Zelle werden die ungefähren Notarkosten für den Hauskauf ausgegeben.
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Wie setzen sich die Notarkosten Hauskauf zusammen?
Die Notarkosten beim Hauskauf bestehen aus unterschiedlichen Komponenten. Einige Notarkosten fallen bei jedem Hauskauf an. Andere werden wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen fällig.
Notarkosten, die bei jedem Hauskauf anfallen:
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Vollzugstätigkeiten des Notars, z.B. Einholen weiterer Dokumente
- Betreuung des Kaufvorgangs
Notarkosten, die unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich beim Hauskauf anfallen:
- Eintragung und Löschen von Grundschulden
- Eintragung von Wohn- und Wegerechten
- Notaranderkonto zur treuhänderischen Verwaltung der Kaufsumme
Wer trägt die Notarkosten beim Hauskauf?
Grundsätzlich trägt der Käufer den größten Teil der Notarkosten bei einem Hauskauf. Der Käufer kann sich frei für einen Notar seiner Wahl entscheiden. Der Verkäufer ist nur zu einem geringen Anteil an den Kosten beteiligt. Kosten für den Verkäufer entstehen, wenn vor dem Verkauf des Hauses im Grundbuch noch Änderungen vorgenommen werden sollen. Es kann zum Beispiel sein, dass noch eine Hypothek gelöscht werden soll oder ein Nießbrauchsrecht für die Immobilie entfällt.
Sollten die Notarkosten in Einzelfällen anders verteilt werden, dann muss dies notariell festgehalten werden. Die einzigen Kosten, die auf den Verkäufer eines Hauses zukommen, sind die Kosten für die Löschung von Grundschulden aus dem Grundbuch. Der Käufer sollte die Möglichkeit haben, dass ihm das Haus lastenfrei übergeben wird.
Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eines Hauses gelten als Kostenschuldner. Das heißt, dass beide für die Kosten beim Notar aufkommen müssen. Kann ein Käufer die Kosten nicht zahlen, dann ist der Verkäufer verpflichtet, die Kosten zu tilgen. Dies kommt in der Realität selten vor. Der Verkäufer sollte dennoch vorab prüfen, ob der Käufer die Kosten bezahlen kann.
Sind die Notarkosten beim Hauskauf verhandelbar?
Nein, die Notarkosten beim Hauskauf sind nicht verhandelbar. Die Kosten sind sogar gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Die Notarkosten können sich lediglich bei den Auslagen und den in Anspruch genommenen Leistungen unterscheiden. Die Notarkosten beim Hauskauf sind immer abhängig von der Kaufsumme des Hauses bzw. der Immobilie.
Käufer und Verkäufer können lediglich untereinander verhandeln, wie hoch der jeweilige Anteil an den Notarkosten ist. Die Verteilung wird im Kaufvertrag für das Haus festgelegt.
Können Notarkosten beim Hauskauf von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn ein Haus für die private Nutzung gekauft wird, dann sind weder der Kaufpreis des Hauses noch die Grunderwerbsteuer oder die Notarkosten steuerlich absetzbar.
Anders sieht es aus, wenn das Haus erworben wird und der Käufer damit Einkünfte erzielen möchte. Der Käufer wird somit Vermieter und nutzt das Haus nicht komplett selbst. Kosten für einen Notar können dann als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Rolle hat der Notar beim Hauskauf?
Notare sind nach der Bundesnotarordnung (BNotO) Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind damit unabhängig. In ihrer Funktion sind sie Richtern, Schöffen und Bürgermeistern gleichgestellt. Notare sind deshalb bei einem Hauskauf zur Neutralität verpflichtet. Sie nehmen eine neutrale Vermittlerrolle zwischen Verkäufer und Käufer ein. Sie können die Kaufsumme treuhänderisch auf einem Notaranderkonto verwalten. Dies können Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbaren. Für diese Leistung fallen zusätzliche Gebühren an.
Welche Aufgaben übernimmt ein Notar beim Hauskauf?
In den Notarkosten sind alle Leistungen und Aufgaben eines Notars abgedeckt. Nachfolgend ist kurz dargestellt, welche Schritte beim Hauskauf von Notaren übernommen werden.
- Erstellung eines Vertragsentwurf für Hauskauf
- Vertrag wird an Verkäufer und Käufer zur Prüfung übergeben
- Beurkundung des Kaufvertrags in Anwesenheit von Verkäufer und Käufer
- Auflassungsvormerkung wird beim Grundbuchamt veranlasst
- Wenn eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, wir der Verzicht der Gemeinde eingeholt
- Meldung des Hausverkaufs an das Finanzamt
- Überwachung das Kaufpreis, wie in Kaufvertrag festgehalten, überwiesen wird
- Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
- Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer
Welche Unterlagen benötigt der Notar beim Hauskauf?
Ein Notar benötigt zahlreiche Informationen und Unterlagen für die Beurkundung eines Kaufvertrags.
Allgemeine Informationen wie:
- Adresse des Käufers
- Adresse des Verkäufers
- Adresse des Kaufobjekts
- Räumungstermin
- Liste mit den zu verkaufenden Gegenständen
Hinzu kommen Unterlagen und Informationen, die für den Kaufprozess notwendig sind wie:
- Aktueller Grundbucheintrag
- Aktueller Grundsteuerbescheid
- Auskunft des Baulastenverzeichnisses, wenn diese Informationen nicht im Grundbucheintrag enthalten sind
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche des Hauses
- Energieausweis des Hauses
- Flurkarte mit den Grundstücksgrenzen
- Grundrisspläne
- Gebäudeversicherungspolice, falls vorhanden
Teilweise können noch weitere Unterlagen hinzukommen wie:
- Erbscheine
- Erbbaurechtsverträge
- Vollmachten